Impressum
stadler/heinle/schott/ - Beratung für Unternehmenskultur
Partnerschaft
Geschäftsführender Gesellschafter: Jürgen Schott
Partner: Stephan Heinle, Konrad Stadler
Gabelsbergerstr. 47
80333 München
Tel. 089 / 273717-0
Fax. 089 / 273717-11
eMail: info@shs-mail.de
home: www.stadler-heinle-schott.de
Design
boy Strategie und Kommunikation
Realisierung
datamints GmbH
www.datamints.com
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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
I. Werkzeuge, Dienstleistungen und andere Instrumente
stadler/heinle/schott/ - Beratung für Unternehmenskultur bietet als Unternehmensberatung Dienstleistungen wie Vorträge, Teamklausuren und Beratungsleistungen für Wirtschaftsunternehmen und öffentliche Unternehmen an. Darüber hinaus werden Publikationen, Bücher und Lebensberatungsinstrumente (nachfolgend Werkzeuge) für Menschen im Wirtschaftsleben angeboten. Für die Dienstleistungen gelten die nachfolgenden Regelungen Abschnitt II. Für alle sonstigen Leistungen gelten die Regelungen gemäß Abschnitt III.
II. Dienstleistungen
§ 1 Urheberrecht
1. stadler/heinle/schott/ behält sich sämtliche Rechte am Urheberrecht und alle sonstigen Rechte an Vorträgen, Konzepten und sonstigen urheberrechtsfähigen Werken, die im Zuge der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber entstehen, vor. Die Verwertung, insbesondere durch Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung derartiger Werke ist nur mit schriftlicher Zustimmung von stadler/heinle/schott/ zulässig. Der Mitschnitt von Vorträgen und mündlichen Beiträgen und Präsentationen mit Hilfe elektronischer Aufzeichnungsgeräte oder Tonbandaufnahme, sowie die Film- oder Video/DVD-Aufnahme von Vorträgen und Beiträgen von stadler/heinle/schott/ bzw. der von stadler/heinle/schott/ Beauftragten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
2. Im Rahmen des jeweiligen Auftrags werden an den Rechten von stadler/heinle/schott/ einfache, nicht übertragbare und auf die Verwertung im Rahmen der Zwecke des Betriebs des Auftraggebers beschränkte Nutzungsrechte eingeräumt, nachdem der Auftraggeber die für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Honorare und sonstigen Entgelte vollständig bezahlt hat. Bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Auftrages erwirbt der Auftraggeber kein Nutzungsrecht an Urheberrechten und sonstigen Rechten von stadler/heinle/schott/.
§ 2 Dienstleistungsvertrag
stadler/heinle/schott/ schuldet bei Vorträgen (nachfolgend § 3), bei Trainings (nachfolgend § 4) oder Beratungsleistungen (nachfolgend § 5) ausschließlich eine Dienstleistung in dem Umfang, wie sie mit dem Auftraggeber vereinbart wird. Dazu wird stadler/heinle/schott/ im Rahmen seiner Dienstleistungen den Auftraggeber im Hinblick auf das Erreichen seiner mit dem Auftrag verbundenen Zielvorstellungen unterstützen. stadler/heinle/schott/ schuldet jedoch nicht den Erfolg dieser Bemühungen.
§ 3 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers bei Vorträgen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort der von stadler/heinle/schott/ beauftragten Person bzw. der vom Auftraggeber gebuchten Person den Auftritt im Rahmen eines thematisch vorab vereinbarten Vortrages zu ermöglichen. Der Auftraggeber stellt übliche Präsentationsmittel wie Beamer, Lautsprecheranlage und Mikrophon nach dem jeweils üblichen und aktuellen Stand der Technik zur Verfügung.
Der Auftraggeber sorgt für einen störungsfreien Ablauf der Vortragsveranstaltung.
§ 4 Trainings
stadler/heinle/schott/ führt verschiedene Führungstrainings durch. stadler/heinle/schott/ ist verpflichtet, die Trainingsleistungen im vorab vereinbarten Umfang (Trainingsbeschreibungen) durchzuführen und wird schriftliche Trainingsunterlagen im vereinbarten Umfang dem oder den Teilnehmern zur Verfügung stellen.
Die einzelnen Leistungen ergeben sich aus den Trainingsbeschreibungen.
§ 5 Beratungsleistung
(I) Mitarbeiter-, Führungskräfte-Beratungen (Teamklausuren und Coaching) und Unternehmensberatung
1.a) Die Beratung erfolgt streng vertraulich und wird nur aufgrund ausdrücklicher Beauftragung schriftlich dokumentiert und ausgewertet.
b) Die Beratungsleistung wird seitens stadler/heinle/schott/ in dem Umfang erbracht, wie dies vorab ausdrücklich festgelegt wird.
c) Die Auswertung und Erfolgskontrolle der Beratung ist von stadler/heinle/schott/ nur dann geschuldet, wenn dies gesondert beauftragt wird. Der Auswertungsaufwand wird vorab von stadler/heinle/schott/ eingeschätzt und vom Auftraggeber im Rahmen einer Pauschalvereinbarung genehmigt. Die Auswertung ist schriftlich zu dokumentieren und wird dem Auftraggeber in einer vorab zu vereinbarenden Anzahl der Auswertungsexemplare zur Verfügung gestellt. Die Auswertungsunterlagen sind vom Auftraggeber vertraulich zu behandeln.
stadler/heinle/schott/ räumt dem Auftraggeber an den Auswertungsunterlagen ein nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen der betrieblichen Zwecke des Auftraggebers ein.
2. stadler/heinle/schott/ erstellt vor Beginn der Beratung eine Agenda, in der Inhalte, Themen und Termine festgelegt werden.
a) Beratungskonzept
Vor Beginn der Beratungsleistungen wird gemeinsam ein Beratungskonzept unter Festlegung der zeitlichen Beratungstermine, der Teilnehmer, der Tagesordnungspunkte und der Beratungsziele vereinbart.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, an der verbindlichen Vereinbarung dieser Beratungsplanung mitzuwirken. Sollte mangels Mitwirkung des Auftraggebers eine Einigung über verbindliche Beratungstermine nicht innerhalb von sechs Monaten ab Vertragsabschluss erzielt werden können, ist stadler/heinle/schott/ berechtigt, nach Anhörung des Auftraggebers einseitig die Beratungstermine innerhalb eines Zeitraums von weiteren drei Monaten festzulegen. Sollte der Auftraggeber an nach vorstehenden Regeln festgelegten Terminen oder an einzelnen Terminen nicht teilnehmen, so ist die Vergütung zu bezahlen, sofern es stadler/heinle/schott/ nicht gelingt, den oder die Berater für den jeweils festgelegten Termin, bei anderen Aufträgen einzusetzen. Dies gilt auch bei einseitigen Verschiebungen die durch den Kunden veranlasst sind, sofern s/h/s/ keine entsprechende anderweitige Einsatzmöglichkeit seiner Trainer/Berater ermöglichen konnte und unabhängig von den Gründen, die Anlass für die Nichtteilnahme oder einseitigen Verschiebung des Auftraggebers an der Beratung sein werden.
Gleichfalls zu vergüten sind die Entgelte für sonstige vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Verpflegung, gebuchte Reisen und Hotel für Berater) von stadler/heinle/schott/, soweit der Auftraggeber nicht nachweist, dass sich stadler/heinle/schott/ infolge des Ausfalls der Beratungsmaßnahmen Aufwendungen erspart hat.
b) Sonstige Leistungen
Unterkunft, Verpflegung, Getränke für Teilnehmer und die Stellung technischen Equipments für Berater und Teilnehmer sind nur dann verpflichtender Leistungsbestandteil für stadler/heinle/schott/, wenn dies jeweils ausdrücklich mit dem Auftraggeber vereinbart wird. Derartige Leistungen sind als Mitwirkungsleistung des Auftraggebers zu erbringen, soweit keine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung getroffen wird.
(II) Online-Beratungsangebote
stadler/heinle/schott/ bietet über das Internet Beratungsangebote und Beratungsauswertungen auf der Homepage www.stadler-heinle-schott.de an. Der Online-Beratungsauftrag bedarf der schriftlichen Bestätigung durch stadler/heinle/schott/. Die Beauftragung seitens des Auftraggebers über das Internet begründet erst nach erteilter Auftragsbestätigung Verpflichtungen für stadler/heinle/schott/.
§ 6 Haftung
stadler/heinle/schott/ haftet auf Schadensersatz nur im Fall grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung von vertragswesentlichen Rechten und Pflichten (sog. Kardinalpflichten).
Im Fall der fahrlässig Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet stadler/heinle/schott/ der Höhe nach beschränkt auf das mit dem Auftraggeber vereinbarte netto Gesamthonorar für den jeweiligen Auftrag.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 7 Entgelte, Zahlungsbedingungen
1. stadler/heinle/schott/ bietet seine Trainingsleistungen (§ 4) nach festen Kostenpauschalen an. Die Entgelte für alle übrigen Leistungen werden individuell vereinbart. Für Veranstaltungen, die am Tag 1 ab 16 Uhr beginnen und am Tag 2 um ca. 17 Uhr enden, werden 1,5 BT berechnet. Für Veranstaltungen, die am Tag 1 ab 13 Uhr beginnen und am Tag 2 um ca. 17 Uhr enden werden 1,5 BT und 0,5 BT für Rücksprachen mit Auftraggeber/Teilnehmern und evtl. Konzeptanpassungen sowie evtl. Abendprogrammpunkten berechnet. Sollte keine anderweitige Vereinbarung getroffen werden, gelten übliche Tages- und Honorarsätze als vereinbart. Hinzuzurechnen sind Kosten nach § 11 dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen sowie die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.
2. Die Entgelte sind wie folgt zur Zahlung fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung auszugleichen:
a) Trainingsleistungen (§ 4) sind vorab, d.h. eine Woche vor Beginn des Trainings vollständig zu bezahlen.
Für Vortragshonorare (§ 3) gilt, dass das Honorar spätestens zwei Wochen vor dem Vortragstermin nach Rechnungsstellung an stadler/heinle/schott/ zu zahlen ist. Spesen sind nach dem Vortragstermin abzurechnen.
b) Der Auftraggeber ist hinsichtlich der übrigen Leistungen verpflichtet, mit jeweiligem Vertragsabschluss 30 % des vereinbarten Gesamthonorars zu bezahlen. Weitere 30 % des Gesamthonorars sind fällig mit Erbringung von der Hälfte der vereinbarten Gesamtleistung. Die letzten 40 % sind vom Auftraggeber zu bezahlen mit Erfüllung der Gesamtleistungspflicht von stadler/heinle/schott/ wie laut Vertrag geplant.
3. stadler/heinle/schott/ ist berechtigt, Telefon, Porto, Kommunikationsaufwände, Fotokopierkosten und Kosten des Schriftverkehrs und für sonstige Materialien pauschal, d.h. ohne Einzelnachweise, bis zu 5 % des Netto-Auftragspreises zu beanspruchen.
4. Stornofristen für Vorträge und offene Seminare
Nach verbindlicher Anmeldung berechnen wir
10 % der gebuchten Leistung
Bei Absage 10 bis 6 Wochen vorher 50%
5 bis 2 Wochen vorher 60% der gebuchten Leistung
und bei noch kurzfristigerer Absage 100% der gebuchten Leistung
§ 8 Leistungsverhinderung
Sofern stadler/heinle/schott/ aus nicht von stadler/heinle/schott/ zu vertretenden Gründen an der Erbringung der Leistung gehindert ist, ist das Honorar vom Auftraggeber unter Abzug nachweislich ersparter Aufwendungen zu bezahlen. Im Krankheitsfall wird die Leistung durch stadler/heinle/schott/ nachgeholt.
§ 9 Kündigungen
Die Aufträge beginnen mit der Erteilung der schriftlichen Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung durch stadler/heinle/schott/ und sind bis zur Abwicklung des vollständigen Auftrages unter Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung fest vereinbart. Davon unberührt bleibt das beiderseits bestehende Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß der Vorschrift des § 626 BGB.
§ 10 Fortentwicklungen
Werkzeuge und Leistungen werden ständig weiter entwickelt und verbessert. Es kann daher kurzfristig zu Änderungen gegenüber Angaben in den Verkaufsunterlagen kommen.
§ 11 Reisekosten, Reisezeiten, Spesen, Übernachtungskosten
Soweit nicht anderweitig ausdrückliche Vereinbarungen getroffen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, stadler/heinle/schott/ wie folgt Reisekosten zu erstatten:
- Je Kilometer An- und Abreise zum Ort der Veranstaltung/Ort der Beratungstätigkeit EUR 0,50/km;
- Flugkosten nach tatsächlichem Aufwand;
- Deutsche Bundesbahn, Fahrkarte 1. Klasse ohne Bahn-Card nach tatsächlichem Aufwand;
- Hotelkosten nach tatsächlichem Aufwand; Reisespesen/Verpflegung nach tatsächlichem Aufwand (alternativ Pauschale von 40 €pro Tag)
- Nachgewiesene Reisezeiten zu Veranstaltungsorten außerhalb Münchens, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, EUR 62,5 pro Stunde.
III. Produkte/sonstige Leistungen
Die Verpflichtung zur Lieferung von Gegenständen wie Bücher und anderen Werkzeugen erfolgt unter Vorbehalt ausreichender Vorräte. Lieferungen an den Auftraggeber erfolgen zzgl. Versandkosten. Die Ware bleibt solange im Eigentum von stadler/heinle/schott/, bis der Kaufpreis und die Lieferkosten vollständig bezahlt sind.
IV. Allgemeine Vorschriften
1. Leistungsort für alle Leistungen, die stadler/heinle/schott/ nach den unter die Allgemeinen Auftragsbedingungen fallenden Verträge zu erbringen – oder zu beanspruchen hat, ist der Sitz der Gesellschaft in München.
2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den Verträgen, die unter die Allgemeinen Auftragsbedingungen fallen, ist im kaufmännischen Bereich München.
3. Änderungen und Ergänzungen rechtsverbindlicher Aufträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einvernehmlichen Verzicht auf die Schriftform.
München, Juli 2008
